Meldeformular gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber ab dem 02.07.2023 die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Damit sollen Hinweisgeber in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen geschützt und die Prozesse rund um diese Meldungen transparent reguliert werden. Wichtig ist, dass nur solche vermeintlichen Verstöße gemeldet werden können, die im Gesetz in § 2 benannt sind.

Eingehende Meldungen werden spätestens 7 Tage nach Eingang bestätigt, spätestens 3 Monate nach Eingang bearbeitet und 3 Jahre nach Eingang gelöscht.

Den genauen Gesetzestext finden Sie hier.

Alle Mitarbeiter*innen können über folgende Kanäle Hinweise abgeben:

Wir haben sichergestellt, dass die eingehenden Meldungen nur von einem engen Personenkreis sichtbar sind und die Vertraulichkeit und der Datenschutz, so wie insbesondere vom HinSchG gefordert, zu jeder Zeit eingehalten wird.

Auch anonym übersendete substantielle Meldungen werden von unserer Meldestelle bearbeitet. Ein Missbrauch der Meldefunktion (Verleumdung etc.) kann straf-und arbeitsrechtliche Folgen haben und wird von uns angezeigt.

Kontaktformular

Impressum | Datenschutz